Schnell ist man Beteiligter eines Autounfalls, ohne diesen verursacht zu haben. Reguliert wird der Schaden in den meisten Fällen problemlos durch gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung – jedoch sollten einige Aspekte berücksichtigt werde.
Wie verhalte ich mich als Unfallbeteiligter?
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, so ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Nicht selten wird aus einem theoretisch „klaren“ Fällen schnell ein Fall für das Gericht. Der Unfallgegner dreht den Hergang eventuell um 180° und dann sind Sie nicht Opfer, sondern der Schuldige.
Dies kann weitestgehend vermieden werden, wenn Sie die Polizei hinzuziehen, um den Unfallhergang aufzunehmen. Dies schließt zwar nicht aus, dass der Hergang „verdreht“ wird, schränkt ihn aber immens ein.
Sollten Sie noch ein Handy griffbereit haben, so machen Sie von der Unfallstelle genügend Bilder für den Fall der Fälle. Passanten, die als Zeugen dienlich sind, sollten Sie um die Kontaktdaten bitten – auch das kann später einmal wichtig sein. Sei es, dass die Versicherung von der gegnerischen Seite etwas anderes als die Wahrheit gehört hat, oder aber, dass der Anwalt, den Sie noch zusätzlich einschalten sollten, Fragen zum Hergang des Unfalls hat.
Nicht zu vergessen ist, dass Sie sich die gegnerische Haftpflichtversicherung zwecks Schadensregulierung geben lassen. Ebenfalls sollten Sie auch Ihrer Versicherung den Schaden mitteilen. Das Gleiche gilt auch, wenn der Unfall durch Selbstverschuldung eingetreten ist und Sie über einer Vollkaskoversicherung verfügen.
Sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
In den meisten Fällen sollte bei einem Verkehrsunfall ein Anwalt hinzugezogen werden. Wer kennt sich schon ausgiebig mit allen Gepflogenheiten aus, die so ein Unfall mit sich zieht. Ein Anwalt wird nicht nur dafür sorgen, dass der Schaden als solcher reguliert wird. Er kann auch weitere Ansprüche geltend machen, an denen Sie eventuell nicht gedacht haben.
Eventuell muss ein Gutachten des Schadens erstellt werden oder Sie benötigen für die Zeit der Reparatur ein Leihwagen oder Sie erhalten einen Nutzungsausfall. Unter Umständen ist durch den Unfall weiteres zu Bruch gegangen, wie ein Notebook, Brille usw. Auch dieser Schaden muss durch die Versicherung der gegnerischen Seite beglichen werden.
Sollten Sie durch den Unfall einen körperlichen Schaden davongetragen haben oder sogar arbeitsunfähig werden, wird es für einen Laien ohnehin zu komplex, dass alles professionell zu bearbeiten. Ein Anwalt wird dann spätestens an dieser Stelle fällig.
Zusammenfassung der Schadensregulierung:
- Sofern es keine Bagatelle ist – Polizei hinzuziehen
- Sie sollten bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten – bezahlt wird dieser durch die gegnerische Seite
- Kontaktdaten aller Beteiligten notieren
- Fotos der Unfallstelle machen
- Lassen Sie sich die Haftpflichtversicherung der gegnerischen Seite geben
- Zeitnah den Unfall bei der eigenen Versicherung melden
- Gutachten erstellen lassen – bezahlt die gegnerische Seite
- Die Schadensregulierung kann über einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erfolgen
Was Sie nicht tun sollten
Lassen Sie sich nicht darauf ein, wenn die gegnerische Versicherung versucht, Ihnen einen Gutachter zu stellen und/oder eine Werkstatt. Besprechen Sie alles mit Ihrem Anwalt von unfall.law.
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