Die berufliche Selbstständigkeit ist für viele, die bisher abhängig beschäftigt sind, ein großer Traum. Da dieser Schritt jedoch mit Risiken verbunden sein kann, sollten potenzielle Jungunternehmer sich vor der Firmengründung sorgfältig informieren und vorbereiten. Dabei kann es auch ratsam sein, Experten zu konsultieren, zum Beispiel einen Anwalt für Gewerbemietrecht. In diesem Beitrag erfahren Interessenten, wie ein Start-up optimal geplant wird.
Die Geschäftsidee
Am Anfang jeder Unternehmensgründung muss festgelegt werden, worin die Leistungen oder Produkte des Betriebs bestehen sollen. Dafür gibt es verschiedene Optionen. Zum einen ist es möglich, mit einer kreativen Idee ein neues Konzept zu entwickeln, das in dieser Form bisher nicht am Markt vorhanden ist. Damit gehen Unternehmen jedoch meist das größte Risiko ein, da im Vorfeld schwierig abzuschätzen ist, ob die Nachfrage ausreicht.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, auf bereits vorhandenen Produkten oder Dienstleistungen aufzubauen und sie weiterzuentwickeln. Dadurch können beispielsweise das Nutzererlebnis verbessert, aktuelle Trends aufgegriffen oder ein günstigerer Preis angeboten werden. Wichtig ist dabei, nicht gegen Markenrechte zu verstoßen. Auch dem Marketing kommt bei dieser Variante eine tragende Rolle zu, da Stammkunden von der Nutzung des neuen Angebots überzeugt werden müssen.
In ähnlicher Weise funktioniert die Übernahme eines Konzeptes, das sich in einem anderen Land bewährt hat. Um das Geschäftsmodell an die Gegebenheiten in Deutschland anzupassen und erfolgreich zu sein, sind allerdings vertiefte Kenntnisse des Absatzmarktes und der Kundenwünsche nötig. Kulturelle Gepflogenheiten, Traditionen und Werte einer Gesellschaft beeinflussen maßgeblich, für welche Produkte und Dienstleistungen sie offen ist.
Kapital beschaffen, Geschäftsräume anmieten und Personal rekrutieren
Nur wenige Gründer eines Start-ups verfügen über genug Vermögen, um ihren Betrieb mit eigenen Mitteln aufzubauen. Nach der Ausarbeitung des Konzeptes führt der Weg daher in eine oder mehrere Banken, die durch den Businessplan überzeugt werden und den benötigten Kredit bewilligen sollen. Wenn das geschafft ist, müssen die passenden Räumlichkeiten gefunden werden. Wer sich mit den Besonderheiten gewerblicher Pachtverträge nicht auskennt, sollte sich an einen Anwalt für Gewerbemietrecht wenden, um nicht übervorteilt zu werden.
Anschließend steht die Beschaffung von Mitarbeitern auf dem Plan. Dafür müssen Stellenanzeigen geschaltet, Arbeitsverträge vorbereitet und Vorstellungsgespräche geführt werden. Um sich hier keine Fehler zu erlauben, die teuer werden könnten, sollten sich Jungunternehmer eingehend mit dem Thema beschäftigen. Beispielsweise müssen Jobausschreibungen geschlechtsneutral formuliert werden und dürfen potenzielle Bewerber in keiner Weise diskriminieren. Auch bei der Gestaltung der Arbeitsverträge gibt es einige Fallstricke, weshalb gern auf Muster zurückgegriffen wird, die rechtlich einwandfrei sind.